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Rechtsanwältin Gertrud Frommeld
- Fachanwältin für Familienrecht -

Rechtsanwältin Gertrud Frommeld
Rechtsanwältin Gertrud Frommeld

Mediatorin
Zusatzausbildung: Testamentsvollstreckerlehrgang

Mitglied im Deutschen Anwaltsverein,
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein,
Mitglied im Arbeitskreis „Eltern bleiben Eltern“,
Kommunalpolitische Tätigkeit von 1984 bis 2014,
Selbständige Rechtsanwältin seit 1982,

Mitglied in der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF).

Rechtsanwältin Frommeld ist seit über 40 Jahren selbständige Anwältin insbesondere im Bereich Familienrecht und Erbrecht. Sie gehört zur ersten Generation der Fach­anwälte für Familienrecht.

Sie war Mit-Initiatorin des Arbeitskreises Landshuter Modell „Eltern bleiben Eltern“. Sie ist ausgebildete Mediatorin.

Den Testamentsvollstreckerlehrgang hat sie erfolgreich absolviert und ist hier praktisch tä­tig. Lange Jahre war sie in der Kommunalpolitik tätig.

Als Fachanwältin für Familienrecht werden Sie von ihr im Scheidungsverfahren, im Unterh­altsbereich, in Angelegenheiten der Le­benspartnerschaft, elterliche Sorge, Kin­desumgang, der Vermögensauseinanderset­zung vertreten.  Vor den Familiengerichten in Landshut, Eggenfelden, Mühldorf, Erding und Freising tritt sie häufig auf. Wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Auftreten kann sie an allen Familiengerichten in Deutschland. Sie vertritt Sie in der Scheidung, in den damit verbundenen Angelegenheiten wie Vermögensauseinandersetzung, Vermögensausgleich, im Ehegattenunterhalt, im Ehegattenunterhaltsverfahren, Kindesunterhaltsverfahren, Kindesumgang und in der Angelegenheit der elterlichen Sorge für die Kinder. Das Familienrecht ist breit gefächert. Das Augenmerk wird insbesondere auch auf die vorgerichtliche und außergerichtliche Beratung in diesen Angelegenheiten gelegt, sowie auf einvernehmliche Lösungen ohne Rechtsstreit.

Auch die erbrechtliche Tätigkeit bezieht sich auf das außergerichtliche Verfahren und die Vertretung in Prozessen. Es umfasst die Fra­gen der Errichtung eines Testamentes, Erb­vertrages oder Übergabevertrages. Ist der Erbfall eingetreten, werden Sie bei der Nachlass­auseinandersetzung vertreten ebenso wie bei der Geltendmachung des Erban­spruches oder des Pflichtteilsanspruches und der Durchsetzung dieser Ansprüche im ge­richtlichen Verfahren.

Eine kompetente Beratung und eine enga­gierte anwaltliche Vertretung mit möglichst zeit­nahen Lösungen ist eine Maxime der Kanzlei. „Schlichten statt Richten“ hat in der Kanzlei durchaus Gewicht.

Es macht Freude, die langjährige Erfahrung, die Kenntnisse und die Fähigkeiten enga­giert für die Mandanten einsetzen zu kön­nen. Diese kommen nicht nur aus Velden, Vilsbiburg und Landshut, sondern auch aus dem Raum Mühldorf, Altötting, Taufkirchen, Dorfen, Freising und München sowie Pfarrkirchen und Deggendorf.
 

Mitarbeiter


Nicole Niedermeier

Rechtsanwaltsfachangestellte


Sandra Sedlmeier

Rechtsanwaltsfachangestellte

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Marktplatz 26
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Telefon: 08742/9652-140
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